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Volle IV-Rente für 61-Jährige
Ist eine Person zum Beispiel noch zu 50 Prozent arbeitsfähig, zahlt die IV nur eine halbe Rente. Denn sie geht davon aus, dass Betroffene einen angepassten Teilzeitjob finden. So argumentierte die IV auch bei einer 61-jährigen Frau.
Doch im konkreten Fall sagt das Bundesgericht: Die Frau kann ihre Resterwerbsfähigkeit nicht mehr einsetzen, die IV muss ihr eine volle Rente zahlen. Die Frau sei psychisch beeinträchtigt, wenig gebildet und habe ein «eingeschränktes Tätigkeitsfeld». Zudem habe sie seit rund zehn Jahren keinen Job mehr gehabt. So jemand finde in diesem Alter keine Stelle mehr.
Bundesgericht, Urteil 9C_456/2014 vom 19. 12. 2014
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