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Ein Vater war mit einem Urteil des Zuger Kantonsgerichts zur Änderung der Kinderalimente nicht zufrieden. Er legte am kantonalen Obergericht Berufung ein. Dort wollte er den zuständigen Oberrichter ersetzen lassen. Dieser sei befangen, weil die Anwältin der Gegenpartei in der Kanzlei des Bruders des Oberrichters angestellt war. Das Obergericht wies das Ausstandsgesuch ab. Der Zuger wehrte sich erfolgreich vor Bundesgericht. Das Abhängigkeitsverhältnis der Anwältin als Angestellte des Bruders lasse den Richter als befangen erscheinen.
Bundesgericht, Urteil 5A_738/2017 vom 25. Oktober 2018
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