Inhalt
04.06.2013
Für die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen gilt: Die Versicherten haben fünf Jahre lang Zeit, um eine Arztrechnung der Krankenkasse zur Rückerstattung einzureichen. Danach erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.
Doch wann genau beginnt die 5-Jahres-Frist zu laufen? Etwa beim ersten Arztbesuch, wie die Krankenkasse Avanex argumentierte?
Nein, sagt das Bundesgericht: Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem die Rechnung des Arztes beim Patienten eintrifft.
Bundesgericht, Urteil 9C_50/2013 vom 24. 4. 2013
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden