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Keine Operation – keine Rente
Ein Mann erhielt von der Invalidenversicherung (IV) eine halbe Rente. Gleichzeitig verlangte die IV, er müsse zwei künstliche Kniegelenke implantieren lassen. Dann könne er wieder (zumindest vorwiegend sitzend) arbeiten. Als sich der Mann weigerte, strich ihm die IV die Rente.
Das Bundesgericht hat das abgesegnet. Mit der Verweigerung einer erfolgversprechenden Operation habe der Mann seine Schadenminderungspflicht verletzt. Das Argument des Mannes, er habe Angst vor der Operation und fürchte anschliessende Lähmungen, liess das Bundesgericht nicht gelten.
Bundesgericht, Urteil 9C_819/2013 vom 20. 3. 2014
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