Für die Dauer des Getrenntlebens kann das Gericht auch festlegen, wer die gemeinsam gekaufte Ferienwohnung während des Scheidungsverfahrens wann benutzen darf. In einem konkreten Fall wurde entschieden, dass beide Parteien die Wohnung weiterhin abwechslungsweise benutzen dürfen. Dazu legte das Gericht die Nutzungszeiten fest und verpflichtete den Mann, die Hypothek und sämtliche Nebenkosten der Ferienwohnung zu zahlen.

Erst bei der Scheidung beziehungsweise bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird dann zu entscheiden sein, wer künftig Allein­besitzer wird – allenfalls gegen Entschädigung des Partners.   

Bundesgericht, Urteil 5A_198/2012 vom 24. 8. 2012