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Es geschah am Flügespitz bei Amden SG: Bei einer Schneeschuhwanderung löste ein Wanderer eine Schneebrettlawine aus. Er wurde von den Schneemassen mitgerissen und konnte nur noch tot geborgen werden. Seine Unfallversicherung kam zum Schluss, der Mann sei ein Wagnis eingegangen, weil er trotz erheblicher Lawinengefahr abseits markierter Routen unterwegs war. Seine Witwe erhält deshalb nur 2100 statt 4200 Franken Witwenrente.
Das Bundesgericht hat das abgesegnet. Das Argument eines Gutachters, der Mann sei auf einer unsichtbaren Schneewechte in einen Erosionstrichter gestürzt und damit quasi unschuldig in eine «Falle» geraten, liess das Bundesgericht nicht gelten.
Bundesgericht, Urteil 8C_987/2012 vom 21. 2. 2013
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