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Es kann vorkommen, dass der Schulweg für Kinder über Mittag unzumutbar lang ist – oder zu gefährlich. Und dass die Gemeinde keinen Schulbus zur Verfügung stellt, sondern einen Mittagstisch organisiert. In solchen Fällen dürfen die Gemeinden von den Eltern einen Kostenbeitrag fürs Essen verlangen.
Doch wie viel? Das Bundesgericht stützt sich bei der Festlegung auf ein Merkblatt der Steuerverwaltung «über die Bewertung von Verpflegung und Unterkunft» von Angestellten. Demnach müssen Eltern fürs Mittagessen maximal folgende Kostenbeteiligung übernehmen: für Kinder bis 6 Jahre Fr. 2.50, für Kinder von 6 bis 13 Jahren Fr. 5.– und für Kinder zwischen 13 und 18 Jahren Fr. 7.50.
Bundesgericht, Urteil 2C_433/2011 vom 1. 6. 2012
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