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30.10.2013
Entlassung aus Reha abgelehnt
Ein Mann wird zwangsweise in einem Rehabilitationshaus zurückgehalten, weil er schwer alkoholabhängig ist und sich selbst gefährdet – etwa durch lebensbedrohliche Stürze.
Gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB) ist eine solche fürsorgerische Unterbringung bei Personen erlaubt, die «an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung» leiden.
Das Bundesgericht hat das Entlassungsgesuch des Mannes abgelehnt. Die Behörden hätten zu Recht entschieden, sein Alkoholismus mit Kontrollverlust gelte als psychische Störung.
Auch den Wunsch des Mannes, ambulant ausserhalb einer Anstalt behandelt zu werden, lehnte das höchste Gericht ab.
Bundesgericht, Urteil 5A_638/2013 vom 20.09.2013
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