Inhalt
34 Einstelltage für Prügelei
Wer seinen Job aus eigener Schuld verliert, erhält Einstelltage bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) aufgebrummt. Das heisst: Während dieser Zeit erhalten Arbeitslose von der ALV keine Taggelder. Eine solche «selbstverschuldete Arbeitslosigkeit» liegt auch vor, wenn sich zwei Streithähne am Arbeitsplatz prügeln und dann die Stelle verlieren. Einer der beiden erhielt 34 Einstelltage. Er war im Verlauf einer hitzigen Diskussion vom Kollegen am Kragen gepackt und durchgeschüttelt worden, worauf es zu Handgreiflichkeiten kam.
Sein Argument, er habe in Notwehr gehandelt, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Es sagt: Der Mann hätte auf die verbale Provokation des anderen Mitarbeiters nicht mit einem verbalen Gegenangriff reagieren, sondern sich zum Beispiel an seinen Vorgesetzten wenden sollen.
Bundesgericht, Urteil 8C_582/2014 vom 12. 1. 2015
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden