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Ein Ehepaar lebte getrennt, und nach zwei Jahren wollte der Mann die Scheidung. Doch die Frau wehrte sich dagegen mit dem Argument, die Trennung sei faktisch wieder aufgehoben worden. Sie gab an, der Mann übernachte zwar meistens auswärts, er esse aber weiterhin regelmässig bei ihr und habe auch persönliche Effekten in der Wohnung gelassen. Zudem hätten sie regelmässig Sex. Und nachdem die Frau in der Trennnungszeit ein Kind verloren hatte, habe der Mann sie damit getröstet, man werde es wieder versuchen.
All das hebe die faktische Trennung nicht auf, sagt das Bundesgericht. Das Paar kann also geschieden werden. Entscheidend sei, dass die jetzige Lebensform insgesamt anders sei als die umfassende Lebensgemeinschaft vor der Trennung.
Bundesgericht, Urteil 5A_242/2015 vom 17. 6. 2015
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