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Kein Zuschlag für «Fremde»
Eine Zürcherin liess sich freiwillig in der allgemeinen Abteilung einer Thurgauer Klinik behandeln. Für diese Abteilung hatten die Tarifpartner (Kanton und Krankenkassen) eine Tagespauschale von 369 Franken festgelegt. Die Klinik verlangte aber 590 Franken.
Die Krankenversicherung der Patientin wehrte sich gegen diese Rechnung – und erhält vom Bundesgericht Recht. Ein Zuschlag für ausserkantonale Patienten sei zwar früher üblich gewesen. Nach den neuen Regeln der Spitalfinanzierung sei er jedoch nicht mehr erlaubt.
Bundesgericht, Urteil 9C_96/2014 vom 25. 3. 2015
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