Ein Mann betrat – ohne sich umzusehen – ­einen Velostreifen. Deshalb musste eine Velofahrerin brüsk bremsen. Sie stürzte dabei und verletzte sich leicht. Der Mann lief davon.

Das sei fahrlässige Körperverletzung und eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln, be­stätigt das Bundesgericht. Und das kostet den Mann eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Zudem muss er der Velofahrerin eine Genugtuung von 500 Franken zahlen.

Bundesgericht, Urteil 6B_49/2013 vom 29. 7. 2013