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Ein Motorradfahrer war in Kriens LU an einem Unfall beteiligt. Der Drogenschnelltest zeigte, dass der Mann Cannabis konsumiert hatte: Eine Blutanalyse ergab eine THC-Konzentration von 6 Mikrogramm pro Liter. Das Kantonsgericht Luzern sprach den Mann von den Vorwürfen des Konsums von Betäubungsmitteln und Fahrens unter Drogeneinfluss frei. Denn die ärztliche Untersuchung hatte fälschlicherweise die Polizei statt der Staatsanwaltschaft angeordnet. Gegen den Ausweisentzug wehrte sich der Mann aber bis vors Bundesgericht erfolglos: Der THC-Grenzwert liege bei 1,5 Mikrogramm. Der vorsorgliche Entzug sei daher gerechtfertigt gewesen.
Bundesgericht, Urteil 1C_318/2018 vom 28.3.2019
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