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Versicherter muss zurückzahlen
Ein Innenarchitekt war nach einem Autounfall wegen eines Schleudertraumas zu 100 Prozent krankgeschrieben. Er bezog Taggelder der Versicherung, arbeitete aber trotzdem teilweise in seinem Geschäft und war sogar auf Baustellen anzutreffen. Deshalb muss er nun der Versicherung 35 000 Franken zurückzahlen. Sein Argument, er habe seinen Betrieb «am Leben erhalten» müssen, zählte vor Bundesgericht nicht.
Mehr noch: Weil ihm die Versicherung mit Detektiven auf die Schliche kam, muss er der Versicherung auch noch Observationskosten in der Höhe von 10 000 Franken ersetzen.
Bundesgericht, Urteil 4A_382/2014 vom 3.3.2015
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