Inhalt
Ein Banker wurde arbeitslos und bezog ALV-Taggelder. Weil er gleichzeitig tageweise ein «executive MBA-Programm» absolvierte, teilte ihm die Arbeitslosenkasse mit, an diesen Tagen sei er nicht vermittlungsfähig – und strich ihm die entsprechenden Taggelder.
Das Bundesgericht hat dem Mann die Taggelder dennoch zugesprochen. Er sei durchaus in der Lage gewesen, jederzeit eine Vollzeitstelle anzutreten. Denn er hätte den angefangenen Managementkurs ein Jahr verschieben oder einzelne Kursblöcke auch an anderen Orten absolvieren können.
Bundesgericht, Urteil 8C_922/2014 vom 20. 5. 2015
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden