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Polizei darf Hilfe beanspruchen
Damit ist der Autolenker nicht durchgekommen. Die Polizei müsse, so das Bundesgericht, die Messdaten kontrollieren und auswerten. Das Aufstellen, Einrichten und Warten der Radargeräte hingegen darf die Polizei an Privatpersonen delegieren – was sie jedoch kontrollieren und überwachen muss.
Bundesgericht, Urteil 6B_937/2013 vom 23. 9. 2014
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