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Eine Frau wollte ihr Auto wenden. Dabei fuhr sie auf das Tramgleis und wurde vom Tram erfasst. Die Unfallversicherung der Stadt Zürich kürzte ihr Unfalltaggeld um 10 Prozent, weil sie sich grobfahrlässig verhalten habe.
Damit ist die Unfallversicherung vor Gericht abgeblitzt, die Kürzung wurde aufgehoben. Die Frau habe zwar die Strassenverkehrsregeln verletzt – aber nur leicht und nicht schwerwiegend, somit nicht grobfahrlässig. Zumal das Tram an der Haltstelle stand, als die Frau auf die Schienen fuhr. Der Tramführer hätte die Kollision laut Gericht verhindern können.
Zürcher Sozialversicherungsgericht, Urteil UV.2014.00115 vom 18.1.2016
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