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Ein Berner KMU mit einem Jahresumsatz von knapp über 5 Millionen Franken erhielt von der Steuerverwaltung eine Rechnung über 2280 Franken für die Radio- und TV-Abgabe. Der Beitrag hängt vom Umsatz eines Unternehmens ab und ergibt sich aus der Tariftabelle des Bundesrats in der Radio- und TV-Verordnung. Das KMU beschwerte sich gegen die hohe Gebühr. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm recht: Die Tarifstufen seien verfassungswidrig und willkürlich. Der Bundesrat müsse die Tarife für Unternehmen neu festlegen. Bis dahin müsse das KMU die bisherigen Tarife bezahlen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5.12.19
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