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Kein Taggeld!
Ein Pizzaiolo muss sich wegen einer Mehlallergie umschulen lassen. Diese Kosten zahlt ihm die Invalidenversicherung (IV). Im Gesetz steht dazu: Betroffene, denen eine Umschulung gezahlt wird, erhalten zudem Taggelder, wenn sie «an wenigstens drei aufeinanderfolgenden Tagen» wegen der Umschulung nicht arbeiten können.
Doch der Pizzaiolo geht leer aus. Denn sein Kurs findet jeweils am Abend statt. Alles andere würde dem klaren Wortlaut des Gesetzes widersprechen, sagt das Bundesgericht.
Bundesgericht, Urteil 9C_81/2013 vom 3. 7. 2013
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