Kein Taggeld!

Ein Pizzaiolo muss sich wegen einer Mehlallergie umschulen lassen. Diese Kosten zahlt ihm die Invalidenversicherung (IV). Im ­Gesetz steht dazu: Betroffene, denen eine ­Umschulung gezahlt wird, erhalten zudem Taggelder, wenn sie «an wenigstens drei aufeinanderfolgenden ­Tagen» wegen der Umschulung nicht arbeiten können.

Doch der Pizzaiolo geht leer aus. Denn sein Kurs findet jeweils am Abend statt. Alles andere würde dem klaren Wortlaut des Gesetzes ­widersprechen, sagt das Bundes­gericht.

Bundesgericht, Urteil 9C_81/2013 vom 3. 7. 2013