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Eine Frau spielte mit ihrem Partner das Karaoke-Spiel «Singstar». Dabei kniete sie mit einem Mikrofon in der Hand vor ihrem Fernsehgerät. Beim Aufstehen aus dieser Stellung riss ihre linke Achillessehne.
Das sei kein Unfall, sagt das Bundesgericht. Es brauche in solchen Fällen ein Geschehen mit einem «gewissen gesteigerten Gefährdungspotenzial», wie das etwa bei sportlichen Betätigungen zutreffe. Hier hingegen sei nur eine «alltägliche Lebensverrichtung» passiert.
Bundesgericht, Urteil 8C_152/2015 vom 22. 7. 2015
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