Ein heute 24-jähriger Metzger sass auf einem Ast – vier Meter über dem Rhein. Von dort liess er sich kopfüber ins Wasser fallen. Der Rhein war an dieser Stelle trüb und nur 80 Zentimeter tief, deshalb schlug der junge Mann mit dem Kopf auf und ist seither Tetraplegiker.

Damit ist der Mann ein Wagnis eingegangen, so das Bundesgericht. Er hätte vorher die Wassertiefe prüfen müssen. Die Unfallversicherung darf deshalb seine Taggelder und die lebens­lange Invalidenrente um die Hälfte kürzen.   

Bundesgericht, Urteil 8C_274/2012 vom 4. 12. 2012