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Ein Basler Vermieter informierte die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in drei Schreiben, dass er die Liegenschaft umfassend sanieren wolle und die Mieter während des Umbaus eine Mietzinsreduktion zugut hätten. Später kündigte er allen Bewohnern. Eine Mieterin wehrte sich mit dem Argument, der Vermieter habe mit dem Schreiben den Eindruck erweckt, dass die Mieter während des Umbaus in der Wohnung bleiben könnten. Die Kündigung sei missbräuchlich. Das Zivilgericht und das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt gaben ihr recht.
Appellationsgericht BS, Entscheid ZB.2019.9 vom 6.6.2019
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