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Laut einem Urteil des Kantonsgerichts Nidwalden aus dem Jahr 2010 hatte eine junge Frau Anspruch auf Alimente ihrer Mutter in der Höhe von rund 3700 Franken pro Monat bis zur Mündigkeit. Und: «Absolviert die Klägerin in diesem Zeitpunkt eine Ausbildung, so dauert die Zahlungspflicht bis zu deren Abschluss.» Die Mutter weigerte sich, die Alimente nach der Mündigkeit weiterzubezahlen. Die Tochter klagte daraufhin. Vor den ersten beiden Instanzen war sie aber nur teilweise erfolgreich, da die Formulierung im Urteil zu unklar sei. Anderer Meinung war das Bundesgericht: Es sei klar, dass die Tochter denselben Betrag über die Mündigkeit hinaus erhalten sollte.
Bundesgericht, Urteil 5A_204/2017 vom 1. März 2018
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