Eltern müssen mündige Kinder unterstützen, bis sie eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Doch was ist, wenn der Nachwuchs kriminell wird und im Jugendknast sitzt statt in der Schule? Gemäss der Jugendstrafprozess­ordnung müssen sich unterstützungspflichtige Eltern an solchen Vollzugkosten beteiligen. Deshalb muss ein Vater jeden Monat 750 Franken an die Unterbringungskosten zahlen. Sein Sohn war wegen Vermögens- und Strassen­verkehrsdelikten zu einem zwölfmonatigen Freiheitsentzug verurteilt worden.  

Bundesgericht, Urteil 6B_739/2012 vom 13. 5. 2013