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Eltern müssen mündige Kinder unterstützen, bis sie eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Doch was ist, wenn der Nachwuchs kriminell wird und im Jugendknast sitzt statt in der Schule? Gemäss der Jugendstrafprozessordnung müssen sich unterstützungspflichtige Eltern an solchen Vollzugkosten beteiligen. Deshalb muss ein Vater jeden Monat 750 Franken an die Unterbringungskosten zahlen. Sein Sohn war wegen Vermögens- und Strassenverkehrsdelikten zu einem zwölfmonatigen Freiheitsentzug verurteilt worden.
Bundesgericht, Urteil 6B_739/2012 vom 13. 5. 2013
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