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Ein Mann muss Alimente für seine 23-jährige Tochter zahlen, weil sie noch studiert. Jetzt wollte er seine Unterhaltspflicht aufheben lassen mit dem Argument, sie verweigere den Kontakt zu ihm. Zudem habe sie vom Studiengang Veterinärmedizin auf Biologie umgesattelt, und dafür sei sie nicht geeignet. Und Biologen hätten sowieso schlechte Berufsaussichten.
Das Bundesgericht hat ihn abblitzen lassen. Es sei trotzdem zumutbar, dass er die 1400 Franken pro Monat weiterhin zahle.
Bundesgericht, Urteil 5A_998/2015 vom 11. 5. 2016
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