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Ein Autofahrer sollte bei einer Verkehrskontrolle anhalten, doch er fuhr davon. Das kostet ihn 7200 Franken Geldstrafe (unbedingt) und 300 Franken Busse. Das Strafmass ist so hoch, weil der Mann auch wegen Vereitelung eines Alkoholtests verurteilt wurde. Wer also nicht anhält, kann wegen «Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit» bestraft werden. Grund: Die Polizei darf bei Kontrollen eine Alkoholprobe durchführen, auch ohne Verdachtsmomente. Ein Autolenker muss also stets mit Kontrollen rechnen. Die vereitelt er, wenn er davonfährt.
Bundesgericht, Urteil 6B_190/2013 vom 13. 6. 2013
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