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Ein Mann versäumte die pünktliche Zahlung der monatlichen Alimente für seine Ex-Frau und seine Kinder: Sieben Monate lang war das Geld jeweils 3 bis 19 Tage zu spät eingetroffen. Ein Gerichtspräsident wies deshalb den Arbeitgeber des Mannes an, vom Lohn jeden Monat direkt 2810 Franken auf ein Konto der Frau zu überweisen.
Solche sogenannte Schuldneranweisungen sind gesetzlich vorgesehen und in diesem Fall auch verhältnismässig, sagt das Bundesgericht. Das Argument des Mannes, er sei von der Frau nicht gemahnt worden, liessen die höchsten Richter nicht gelten.
Bundesgericht, Urteil 5A_771/2012 vom 21. 1. 2013
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