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Eine Pensionskasse und ein älterer angestellter Immobilientreuhänder lösten den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen auf. Dabei erklärte sich die Pensionskasse vorbehaltlos bereit, dem Mann anschliessend noch fünf Jahre lang Aufträge im Mandatsverhältnis zu geben – und zwar im Umfang von sechs Arbeitstagen pro Monat zum üblichen Honorar.
Als dann jedoch keine Aufträge kamen, klagte der Mann auf Schadenersatz – und erhielt Recht. Das Bundesgericht kürzte allerdings seinen Anspruch um einen Drittel, weil er ja für die «Nichtarbeit» keine Aufwendungen wie etwa Bürokosten hatte.
Bundesgericht, Urteil 4A_665/2012 vom 22. 3. 2013
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