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Bei einer Frontalkollision im Jahr 1987 wurde ein Mann aus dem Kanton Zürich schwer verletzt. Danach war er 27 Jahre lang jede Woche in der Physiotherapie. Die Kosten übernahm die Suva. 2015 kam ein Suva-Arzt zum Schluss, dass der Verunfallte die Übungen selbständig zu Hause durchführen könne. Sie sollten ihm nach so langer Zeit geläufig sein. Die Suva zahlte pro Jahr noch neun Sitzungen, um das Heimprogramm zu überprüfen. Dagegen wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht vergeblich. Laut den Richtern sind die Heimübungen ausreichend.
Bundesgericht, Urteil 8C_50/2018 vom 20.7.2018
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