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in Frankreich auf der Autobahn in eine Verkehrskontrolle. Wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h erhielt er für Frankreich ein Fahrverbot von vier Monaten und per Strafbefehl eine Strafe. In der Folge entzog ihm das Verkehrsamt des Kantons Schwyz den Führerausweis für sechs Monate. Dagegen wehrte sich der Mann. Der Strafbefehl sei nicht rechtskräftig. Er sei in französischer Sprache und ohne korrekte Rechtsmittelbelehrung mit normaler Post an ihn geschickt worden. Doch die Bundesrichter liessen den Mann abblitzen: Das Schwyzer Verkehrsamt habe ihn informiert, dass er seine Einwände im französischen Verfahren geltend machen müsse.
Bundesgericht, Urteil 1C_432/2017 vom 7. Februar 2018
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