Wer selber kündigt, erhält Einstelltage bei der Arbeitslosenversicherung (ALV). Während dieser Zeit erhalten Arbeitslose von der ALV keine Taggelder. Eine solche «selbstverschuldete Arbeitslosigkeit» liegt aber auch dann vor, wenn sich jemand am Arbeitsplatz so unmöglich aufführt, dass er aus diesem Grund entlassen wird.

Deshalb erhält ein Mann 36 Einstelltage. Er hatte trotz schriftlicher Verwarnung und Kündigungsandrohung die Blockzeiten nicht eingehalten und seinen Arbeitsplatz nicht aufgeräumt. Damit habe er seine Kündigung in Kauf genommen, sagt das Bundesgericht. 

Bundesgericht, Urteil 8C_22/2016 vom 3. 3. 2016