Inhalt
Ein Mann verunglückte bei einer Strassenrodelabfahrt. Die Suva kürzte sein Taggeld um die Hälfte. Das Bundesgericht hat das abgesegnet. Strassenrodeln sei zwar kein absolutes Wagnis, aber ein sogenanntes «relatives Wagnis». Dabei kann der Sportler die Unfallgefahr durch geeignete Vorkehren minimieren. Genau das hatte der Mann nicht gemacht – denn er war als Anfänger auf einer Strecke unterwegs, die ausdrücklich für Leute mit Erfahrung ausgelegt war.
Bundesgericht, Urteil 8C_638/2015 vom 9. 5. 2016
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden