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Ein Ehepaar wurde 2014 geschieden. Die Frau wird 2017 pensioniert, der Mann 2028. Muss nun der Mann der Frau Alimente zahlen, wenn sie bereits im Rentenalter ist? Ja, sagt das Bundesgericht, und zwar bis 2028, also bis er selber pensioniert wird – obwohl die Frau von Scheidung bis Pensionierung selber genug verdient.
Grund: Die Ehe war «lebensprägend», also hat die Frau grundsätzlich Anspruch auf Fortführung des gemeinsam gelebten Standards. Dies gilt auch, wenn die Frau im Rentenalter ist. Und die Zahlungsverpflichtung des Mannes endet im Prinzip erst mit seiner Pensionierung.
Bundesgericht, Urteil 5A_43/2015 vom 13. 10. 2015
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