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Verlässt ein Angestellter eine Stelle ungerechtfertigt fristlos, muss er dem Arbeitgeber laut Gesetz eine Entschädigung in der Höhe eines Viertels seines Monatslohns bezahlen. Dies forderte eine Bank beim Arbeitsgericht Zürich von einem ihrer Teamleiter. Dieser hatte seine Arbeit fristlos niedergelegt, nachdem die Bank eine neue Geschäftspolitik eingeführt hatte. Damit war er nicht einverstanden. Unter anderem habe die Bank ihre Mitarbeiter angewiesen, neue Gebühren zu verlangen und die Depots der Kunden gegen deren Interessen umzuschichten. Dafür habe die Bank Belohnungen versprochen. Mit ihrer Klage hatte die Bank Erfolg: Laut Arbeitsgericht Zürich hätte der Teamleiter zuerst seine Kündigung androhen müssen. Ein Verstoss des Arbeitgebers gegen Normen rechtfertige eine fristlose Kündigung nicht.
Arbeitsgericht Zürich, Entscheid AG160001 vom 8.11.2017
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