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Ein Autofahrer streifte in einer unübersichtlichen Rechtskurve eine Sämaschine, die an einen Traktor angehängt war. Das Gerät ragte 30 Zentimeter auf seine Fahrbahn. Der Fahrer wurde verletzt – muss aber trotzdem 800 Franken Busse zahlen wegen Verletzung der Verkehrsregeln.
Vorwurf des Gerichts: Wenn er nicht zu schnell und zudem in der Mitte seiner Fahrbahn gefahren wäre, so wäre genug Raum gewesen für ein problemloses Kreuzen. In unübersichtlichen Situationen müsse in der Mitte der Strasse immer ein Zwischenraum von 50 Zentimetern zum Kreuzen freigelassen werden.
Bundesgericht, Urteil 6B_801/2015 vom 22.2.2016
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