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Eine Frau arbeitete pro Woche 13 Stunden bei der Spitex und 3 Stunden als Pflegerin in einem Privathaushalt. Für beide Jobs war sie bei der Helsana unfallversichert. Als sie auf dem Weg zur Spitex verunfallte, stellte sich die Frage: Auf welcher Lohnbasis wird nun ihr Taggeld berechnet?
Das Bundesgericht sagt, für die Berechnung des Taggeldes sei das Total beider Löhne massgebend – auch wenn die Frau beim 3-Stunden-Job gar nicht gegen Freizeitunfälle versichert war. Der Gesetzgeber habe bei Mehrfachbeschäftigten einen «umfassenden Versicherungsschutz» gewollt.
Bundesgericht, Urteil 8C_297/2012 vom 4. 3. 2013
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