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Ein Mann wechselte vor einer Autobahnausfahrt von der verstopften Normalspur auf den Pannenstreifen. Bis zur Ausfahrt fuhr er mit Tempo 40 an mehreren Autos rechts vorbei, und zwar auf einer Strecke von 150 Metern.
Diese grobe Verletzung der Verkehrsregeln kostet ihn eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 110 Franken plus eine Busse von 440 Franken. Zudem muss er den Fahrausweis für mindestens einen Monat abgeben. Der Mann hätte eine Verurteilung wegen einfacher Verletzung vorgezogen: Er machte geltend, sein Verhalten sei nicht so schlimm gewesen wie das «klassische» Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen. Zudem habe er dringend die Toilette aufsuchen müssen. Das Bundesgericht hatte dafür kein Gehör.
Bundesgericht, Urteil 6B_227/2015 vom 23. 7. 2015
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