Bundessteuer: Höhere Verzugs- und Vergütungszinsen
Wer die direkte Bundessteuer vorauszahlt, erhält neu einen Vergütungszins von 1,25 Prozent. Wer die Zahlungsfrist verpasst, muss neu 4,75 Prozent Verzugszins zahlen.
Mehrwertsteuer: Erhöhung
Für die Finanzierung der AHV erhöht der Bund die Mehrwertsteuersätze. Neu beträgt der Normalsatz 8,1 statt 7,7 Prozent. Die Steuer für die Beherbergung und der reduzierte Ansatz (etwa für Lebensmittel) erhöhen sich je um 0,1 Prozent auf 3,8 respektive 2,6 Prozent.
Hinterlassenen- und IV-Rente: Anpassung an die Teuerung
Die Altersrenten der AHV und die Renten der Invalidenversicherung werden im neuen Jahr nicht erhöht. Die seit 2020 neu ausgerichteten Hinterlassenen- und IV-Renten der obligatorischen zweiten Säule werden an die Teuerung angepasst. Die Erhöhung beträgt 6 Prozent. Für Renten, die früher festgelegt wurden, gibt es keine Erhöhung. Die Altersrenten der Pensionskasse steigen nur, wenn der Stiftungsrat der Kasse das beschliesst. Erstmals seit 2017 erhöht der Bundesrat den Mindestzins für die Pensionskassenguthaben der Erwerbstätigen. Er beträgt im nächsten Jahr 1,25 Prozent. Die Gewerkschaften hatten eine Erhöhung des Mindestzinses auf 2 Prozent gefordert, der Arbeitgeberverband eine Senkung auf 0,75 Prozent.
Zivilschutz: Höhere Pauschalen
Die Soldansätze im Zivilschutz werden an die der Armee angepasst und damit leicht erhöht. Neu erhält zum Beispiel ein Rekrut 6 statt 4 Franken pro Tag, ein Leutnant Fr. 17.50 statt Fr. 12.–.
Strafprozess: Neue Regeln für Opfer und Täter
Neu hat das Opfer einer Straftat das Recht, das Urteil unentgeltlich zu erhalten. Dem Opfer wird die unentgeltliche Rechtspflege auch für die Durchsetzung seiner Strafklage gewährt, wenn es selber nicht die erforderlichen Mittel hat und die Strafklage nicht aussichtslos ist. Im Strafbefehlsverfahren muss die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten neu zwingend einvernehmen, wenn eine zu verbüssende Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
Radio-und-TV-Steuer: Abgabebefreiung endet
Wer kein Gerät für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen besitzt, konnte sich seit 2019 auf Gesuch hin von der Radio-und-TV-Steuer befreien lassen. Damit ist im nächsten Jahr Schluss. Nach wie vor nichts zahlen müssen nur Wochenaufenthalter, Bewohner von Alters-, Pflege- oder Studentenheimen, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sowie Haushalte, in denen ein Taubblinder allein wohnt oder ein AHV- oder IV-Rentner, der Ergänzungsleistungen erhält.
Höhere Abzüge
Bei der direkten Bundessteuer wird die kalte Progression nächstes Jahr ausgeglichen, indem die Abzüge für einige
Positionen in der Steuererklärung erhöht werden. Beispiele: Der Abzug für Zweitverdiener steigt um 300 Franken auf 13'900 Franken. Und für Aus- und Weiterbildungskosten kann man in der Steuererklärung neu einen Betrag bis
12'900 Franken abziehen – das sind 200 Franken mehr als noch im Jahr 2023.
Strassenverkehr: Medizinische Untersuchung erst ab 75
Wer ein Gesuch für einen Lernfahr- oder einen Führerausweis stellt, muss sich ab 1. März 2024 einer verkehrsmedizinischen Untersuchung nur unterziehen, wenn er 75-jährig oder älter ist. Bisher lag die Altersgrenze bei 65 Jahren.
AHV-Revision
Anfang 2024 tritt die AHV-Revision in Kraft.
Das sind die wichtigsten Neuerungen:
Rentenalter 65
Ab 2025 wird das Rentenalter für Frauen mit Jahrgang 1961 und jünger schrittweise um drei Monate pro Jahr erhöht. Ab 2028 liegt das Pensionierungsalter für Frauen und Männer bei 65 Jahren.
Übergangsgeneration
Frauen mit Jahrgang 1961 bis und mit 1969, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen, gehören zur «Übergangsgeneration». Sie erhalten einen lebenslangen Zuschlag zu ihrer Rente. Er beträgt bei Frauen mit einer vollständigen Beitragsdauer je nach Einkommen und Jahrgang zwischen Fr. 12.50 und Fr. 160.– pro Monat.
AHV-Revision: Flexibler Rentenbezug
Neu kann die AHV-Rente oder ein Teil davon zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem Monat bezogen werden, bei Frauen der Übergangsgeneration ab dem vollendetem 62. Altersjahr. Bei einem Vorbezug wird die Rente um 6,8 Prozent pro Jahr gekürzt. Für einen Aufschub gibt es pro Jahr 5,2 Prozent mehr. Diese Sätze werden ab 2027 sinken. Für die Frauen der Übergangsgeneration gelten beim Vorbezug je nach Einkommen und Jahrgang spezielle Kürzungssätze. Diese sind auf der Internetseite des Bundeamtes für Sozialversicherungen aufgelistet.