Die Taschenlampe von Christof Estermann aus Luzern hatte den Geist aufgegeben. Zuerst vermutete er, dass die Batterien leer seien – und wollte sie wechseln. Doch das ging nicht mehr – sie waren ausgelaufen. Estermann wusste zwar, dass er auf der Lampe der Marke Maglite 10 Jahre Garantie hat. Jedoch wusste er auch, dass für Schäden wegen ausgelaufener Batterien keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Dafür ist der Batteriehersteller verantwortlich, schreibt der Hersteller in seinen Garantiebestimmungen.

Dennoch hat TradeNet AG in Lachen SZ – die für die Lampen zuständige Schweizer Vertriebsfrma – dem Kunden die defekte Leuchte ersetzt. Und das erst noch unbürokratisch und ohne Vorlegen eines Garantie-Nachweises.

Adrian Schmidhäusler, stellvertretender Geschäftsleiter von TradeNet, schreibt: «Die Qualität der Lampe und die Zufriedenheit der Kunden stehen bei uns an oberster Stelle.» Sein Betrieb werde jede Maglite, die durch ausgelaufene Batterien kaputtgeht, auf Kosten der Firma auswechseln.