Was ändert sich für die Gebührenzahler?
Bisher bezahlten Haushalte und Unternehmen nur dann Radio- und Fernsehgebühren, wenn sie über ein Gerät zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen verfügten. Das Geld zog die Billag AG ein. Bei einem Ja würde sich das ändern: Neu müssten jeder Haushalt und viele Unternehmen für Radio und Fernsehen bezahlen, auch wenn sie gar keine Programme konsumieren. Der neue Beitrag wäre wie eine Steuer – also ohne direkte Gegenleistung – geschuldet.
Wer bestimmt die Höhe?
Der Bundesrat bestimmt die Höhe der Steuer. Entscheidend ist der Finanzbedarf der Programmveranstalter – hauptsächlich also der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. Sie betreibt zurzeit 17 Radio- und 7 Fernsehsender sowie Internetseiten für alle Sprachregionen. Erhöht sie die Anzahl Sender oder baut sie die Internetaktivitäten aus, steigt wohl auch die Steuer.
Wie hoch ist die neue Abgabe?
Das steht noch nicht fest. Wer Ja stimmt, überlässt dem Bundesrat den Auftrag, die Höhe der Steuer festzulegen.
Der Bundesrat schreibt dazu lediglich: «Wenn die Abgabe künftig bei 400 Franken pro Haushalt und Jahr liegen sollte, würden die Haushalte insgesamt jährlich rund 1100 Millionen Franken zum Ertrag der Abgabe beitragen.» In den Abstimmungsunterlagen ist die Rede von «rund 400 Franken» pro Jahr für Privathaushalte.
Heute zahlen Private jährlich 165 Franken für den Radio- und Fr. 286.10 für den Fernsehempfang – total also Fr. 451.10. Firmen ab einem Mindestumsatz von «voraussichtlich 500 000 Franken» würden laut Bundesrat künftig, abgestuft nach ihrem Umsatz, zwischen 400 und 39 000 Franken pro Jahr zahlen. Zum Vergleich: Heute beträgt die Radio- und Fernsehempfangsgebühr pro Betrieb je nach Nutzung zwischen Fr. 218.40 und Fr. 1374.20 pro Jahr.
Wer macht das Inkasso der neuen Steuer?
Der Inkassoauftrag für Privathaushalte würde öffentlich ausgeschrieben. Bisher war die Billag mit dem Auftrag betraut. Bei den Unternehmen wäre die Eidgenössische Steuerverwaltung für das Inkasso zuständig.
Was passiert bei einem Nein?
Lehnen die Stimmbürger die Vorlage ab, bleibt es bei der jetzigen gesetzlichen Regelung: Zahlen muss, wer Geräte für den Radio- und TV-Empfang betreibt.
Zu viel bezahlt
Die Konsumenten haben jahrelang zu hohe Empfangsgebühren bezahlt: Das Bundesgericht entschied Anfang April, dass die zusätzlich zu den Gebühren geforderte Mehrwertsteuer in der Höhe von rund 11 Franken nicht geschuldet ist. Das Bundesamt für Kommunikation und die fürs Inkasso zuständige Billag AG senkten deshalb per sofort die jährlichen Gebühren von 462 auf 451 Franken.
Offen ist, ob die Gebührenzahler nun Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Mehrwertsteuern haben. In diesem Zusammenhang stellten sich komplexe juristische Fragen, sagt Adriano Marantelli, Leiter des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bern. Andere vom K-Tipp angefragte Steuerrechtsexperten fordern eine politische Lösung statt ein erneutes Gerichtsverfahren.
Das Bundesamt sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung äussern sich noch nicht zu einer allfälligen Rückerstattung.