Viele Firmen suchen wieder Personal. Bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) stieg die Zahl offener Stellen im Februar um 2267 auf 14'795. Wobei dort längst nicht alle freien Stellen gemeldet werden. Angestellte auf Jobsuche schauen in finanzieller Hinsicht vor allem auf den Lohn. Schon 200 bis 300 Franken mehr Lohn können den Ausschlag für einen Stellenwechsel geben.
Dabei ist mit der neuen Stelle meist auch der Übertritt in eine andere Pensionskasse verbunden – unter Umständen mit gravierenden finanziellen Folgen. Doch kaum jemand will wissen, was die neue Pensionskasse für ihn genau bedeutet. Eine Erfahrung, die man auch bei der Migros macht: «Wir bekommen sehr selten solche Anfragen», sagt Danilo Follador, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Migros-Pensionskasse.
Rentenunterschiede: 600 bis 1300 Franken
Die Unterschiede von Firma zu Firma sind oft riesig. Das zeigt sich etwa bei der Pensionskasse SHP, einer Gemeinschaftsstiftung für kleine und mittlere Betriebe im Gesundheitswesen. Die Spitäler, Heime und anderen Firmen, die ihr angeschlossen sind, können zwischen elf verschiedenen Vorsorgeplänen wählen. Je nachdem, für welchen Plan sich eine Firma entscheidet, sind die Angestellten vorsorgemässig auf Rosen gebettet. Oder auf Schmalkost gesetzt.
Bei einem Krankenpfleger kann die voraussichtliche Altersrente 600 Franken tiefer oder höher liegen. Die Unterschiede bei der Invalidenrente können noch grösser sein – 1300 Franken pro Monat (siehe unten). Da will ein Stellenwechsel zweimal überlegt sein. Winkt der neue Arbeitgeber mit maximal 300 Franken mehr Lohn, wird dieser Vorteil unter Umständen durch eine Verschlechterung bei der Pensionskasse weggeputzt. Umgekehrt kann es besser sein, eine kleine Lohneinbusse in Kauf zu nehmen, wenn sich dafür die Vorsorgesituation verbessert.
Nicht nur die Leistungen, auch die Kosten unterscheiden sich. Gut möglich, dass ein Versicherter für höhere Renten höhere Prämien entrichten muss. Oder dass die Renten höher sind, der Arbeitnehmer aber trotzdem keine höheren Prämien zahlen muss – weil der Arbeitgeber mehr als 50 Prozent übernimmt. Für den Pensionskassen-Experten Werner C. Hug ist deshalb klar: «Vor einem Stellenwechsel sollte man die Kosten und Leistungen der Pensionskasse abklären.» Und zwar bevor der Entscheid für die neue Stelle fällt.
Das muss man sich fragen: Wie hoch sind die Prämien, die mir vom Lohn abgezogen werden? Mit welcher Alters- bzw. Invalidenrente kann ich rechnen? Was bekommen bei meinem frühzeitigen Tod Ehefrau und Kinder? Wichtig: Verlangen Sie die Informationen, die auch im persönlichen Vorsorge-Ausweis der bisherigen Pensionskasse stehen. Diesen sollten Sie Anfang Jahr automatisch erhalten haben. Andernfalls sollte man ihn anfordern. Nur dann lässt sich die bisherige Vorsorgesituation mit den Prämien und Renten bei der neuen Pensionskasse vergleichen.
An die neuen Bedingungen zu kommen, ist überhaupt kein Problem. «Selbstverständlich kriegt jemand jegliche Auskunft. Das gehört zu unseren Aufgaben», versichert etwa Andreas Seibold, Finanzchef der Nahrungsmittel-Holding Hügli. Auch Danilo Follador von der Migros-Pensionkasse sagt: «Eine solche Berechnung dauert 15 bis 20 Minuten. Sie gehört zu den Dienstleistungen einer Pensionskasse.» Ist also gratis. Die Pensionskasse muss den Computer bloss mit wenigen Daten über den Stelleninteressenten füttern – schon hat sie den provisorischen Vorsorgeausweis.
Nötig sind:
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- AHV-Lohn
- Beschäftigungsgrad
- Freizügigkeitsguthaben
- Datum des allfälligen Stellenantritts
Einige Pensionskassen sind sogar dazu übergegangen, einen Rentenrechner ins Internet zu stellen, zum Beispiel die SHP. Aber auch die Kassen von SBB, Sulzer, ABB, Bombardier, Bund (Publica) und einige mehr. So kann jeder Stelleninteressent auf der Homepage der jeweiligen Pensionskasse im Nu seine Vorsorge-Situation beim potenziellen neuen Arbeitgeber ermitteln. Ist sie schlechter als bisher, rät Pensionskassen-Experte Werner C. Hug: «Dann sollte man versuchen, in den Job-Verhandlungen noch mehr Lohn herauszuholen.»
Checkliste für Stellensuchende
Im Vorsorge-Ausweis steht nicht alles. Das sollten Stellensuchende abchecken:
- Zins: Fragen Sie nicht einzig nach der aktuellen Verzinsung der Altersguthaben: Wie viel Zins zahlte die Pensionskasse in den vergangenen zehn Jahren? Gelang es ihr, deutlich mehr zu zahlen als den Mindestzins? Wenn ja, ist das zwar keine Garantie für die Zukunft, aber doch ein starker Anhaltspunkt.
- Umwandlungssatz: Alles unter 6,8 Prozent ist schlecht, alles über 7 Prozent gut.
- Gesundheitserklärung: Pensionskassen verlangen von neuen Mitgliedern eine Gesundheitserklärung. Das kann dazu führen, dass die Kasse einen Gesundheitsvorbehalt anbringt. Bei den überobligatorischen Leistungen ist das zulässig. Angestellte mit gesundheitlichen Problemen sollten sich einen Stellenwechsel gut überlegen, falls sie bei der bisherigen Pensionskasse keinen Gesundheitsvorbehalt haben.