Einer Angestellten wurde der Bonus Ende Jahr anteilsmässig gekürzt, weil sie einen Teil des ­entsprechenden Jahres im Mutterschaftsurlaub war. Dagegen wehrte sie sich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Zürich. Das Gericht führte aus: Die Kürzung des Bonus während der ersten acht Wochen des Mutterschaftsurlaubs sei nicht zulässig, da ­während dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot für Mütter gelte. Von der Bonus­kürzung wegen Mutterschaft seien nur Frauen betroffen. Das sei ­diskriminierend und ­verstosse gegen das Gleichstellungsgesetz. 

Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH120181 vom 28. Juli 2014