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Ein fünfeinhalbjähriges Mädchen fuhr in Einsiedeln SZ auf dem Velo rund 130 Meter vor seiner joggenden Mutter auf einer Strasse. Von hinten fuhr das Kind eine spazierende Frau an. Diese stürzte und verletzte sich so schwer, dass ihr später eine volle Invalidenrente zugesprochen wurde. Die Spaziergängerin und ihre Unfallversicherung klagten die Mutter des Kindes erfolgreich vor dem Bezirksgericht Einsiedeln auf Schadenersatz und Genugtuung ein. Die Mutter wehrte sich vor dem Kantonsgericht Schwyz vergeblich. Die Mutter sei ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen, weil sie ausser Rufweite des Kindes gewesen sei.
Kantonsgericht Schwyz, Urteil ZK1 2014 2 vom 14. April 2015
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