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K-Tipp-Leser Alois Kobler aus Kloten ZH wunderte sich: Auf dem Denner-Spülmittel prangt ein Ausrufzeichen. Dazu steht: «Achtung! Verursacht schwere Augenreizungen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.»
Hintergrund: Das Bundesamt für Gesundheit beurteilt alle Produkte, die chemische Stoffe enthalten, und ordnet sie Gefahrenstufen zu. Die Schweiz hat kürzlich die verschärfte EU-Chemikalienverordnung übernommen. Neu gelten gewisse Rezepturen von Geschirrspülmitteln schon ab geringeren Konzentrationen als gefährlich und müssen mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet sein.
Produkte wie die Denner-Eigenmarke sowie die Coop-Spülmittel «Fox Classic» und «Oecoplan» sind deshalb mit einem Ausrufezeichen versehen. Dazu das Bundesamt: «Das Ausrufezeichen ist ein Warnhinweis für den Umgang mit dem Produkt. Die enthaltenen Stoffe als solches sind nicht gefährlich, aber die falsche Anwendung.»
Kein Gefahrensymbol trägt das Migros-Mittel «Handy». Auf der Flasche steht laut der Migros aber immerhin: «Darf nicht in Hände von Kindern gelangen.»
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