Wer heiratet, ist selber schuld.» Dies galt bis anhin zumindest teilweise bezüglich Steuern. Denn verheiratete Doppelverdiener zahlten beim Bund und in manchen Kantonen bisher mehr Steuern als Konkubinatspaare mit demselben Gesamteinkommen. Dies, obwohl das Bundesgericht bereits 1984 festgehalten hatte, dass solche Steuerunterschiede höchstens in bescheidenem Ausmass zulässig sind.


Jetzt zahlen Ehepaare vielerorts weniger


Die meisten Kantone haben ihr Steuersystem inzwischen so überarbeitet, dass es zwischen Paaren mit und ohne Trauschein nur noch geringfügige Steuerdifferenzen gibt. In vielen Fällen hat sich die Situation sogar zu Gunsten der Ehepaare gewendet.

So zahlt zwar ein Doppelverdiener-Paar mit einem steuerbaren Einkommen von je 40000 Franken in Lausanne 3738 Franken mehr, wenn es verheiratet ist, als dasselbe Paar in freier Lebensgemeinschaft. Auf der andern Seite zahlt dasselbe Paar mit Wohnsitz Bellinzona 991 Franken weniger, wenn es sich trauen lässt.


Reduktion der Steuern bis 2000 Franken


Am deutlichsten wirken sich die Veränderungen, die seit Anfang Jahr gelten, bei den Bundessteuern für Verheiratete aus (siehe auch Tabelle im pdf-Artikel).

Beispiel 1: Ein verheiratetes Doppelverdienerpaar mit einem jährlichen Arbeitseinkommen von total 108000 Franken und einem steuerbaren Einkommen von 80000 Franken zahlte bisher 1210 Franken Bundessteuer; neu sind es nur noch 655 Franken. Das verheiratete Paar zahlt also neu 555 Franken weniger.

Beispiel 2: Arbeitseinkommen: Fr. 246000.–; steuerbares Einkommen: Fr. 200000.–; Bundessteuer: neu Fr. 11435.– statt bisher Fr. 13335.–; die Steuerreduktion für das Ehepaar liegt bei knapp 2000 Franken.