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Eine K-Tipp-Leserin aus Winterthur hatte im März 2013 per Telefon ein Festnetzabo der Gesellschaft Primacall abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer: zwei Jahre. Doch diese Laufzeit kann sich verlängern: Als sich die Leserin bei Primacall über die Höhe der Telefonrechnungen beklagte, bot man ihr den Tarif «Prima fone flat 30 CH» an. Sie stimmte zu. Was sie nicht wusste: Mit der Tarifänderung sei erneut eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren vereinbart worden.
Tipp: Betroffene können von der Telecomfirma die Aufzeichnung des telefonischen Verkaufsgesprächs für die Tarifänderung verlangen. Grundsätzlich gilt: Möglichst am Telefon keine Verträge abschliessen. Immer zuerst schriftliche Unterlagen verlangen.
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