Seit September gilt ein neues Datenschutzgesetz. Es verpflichtet Ärzte, Gesundheitsdaten ihrer Patienten nur nach deren ausdrücklicher Einwilligung zu bearbeiten. Daher legen Praxen den Patienten nun sogenannte Einwilligungserklärungen zum Unterzeichnen vor. Ärzte dürfen die Behandlung verweigern, wenn ein Kunde das Formular nicht unterschreibt. Denn sie sind nicht verpflichtet, einen Patienten zu behandeln – ausser in Notfällen. Laut Gesetz wäre eine Unterschrift der Patienten zwar nicht notwendig. Trotzdem sagt Yvonne ­Gilli, Präsidentin des Ärzteverbands FMH: «Wir empfehlen­ unseren Mitgliedern, aus ­Beweisgründen eine schriftliche ­Einwilligung einzuholen.»

Das neue Formular sorgt bei einigen Patienten für Verunsicherung, wie Anfragen von Lesern beim K-Tipp zeigen. Sie ver­stehen nicht genau, was sie unterschreiben, und befürchten, dass sie damit der ­beliebigen Weitergabe ­ihrer Daten zustimmen.

Gut zu wissen: Es spricht nichts dagegen, das Dokument zu unterschreiben. Ärzte dürfen Patientendaten nicht anders verwenden als früher. In den Unterlagen steht, woher ein Arzt die Daten erhält und wer allenfalls noch Einsicht hat.

Übrigens: Arztpraxen benutzen für das For­mular meist Vor­lagen von FMH und Ärztekasse. Im Kleingedruckten ermächtigt sich die Ärztekasse, Rechnungen elek­tronisch zu verschicken. Tipp: Wer das nicht will, kann diese Klausel streichen.