Pensionskasse
Verzinsung
Die Pensionskassenguthaben der Erwerbstätigen müssen im nächsten Jahr gleich hoch verzinst werden wie bisher: Der Bundesrat beliess den Mindestzinssatz bei 1 Prozent. Die Kommission für die berufliche Vorsorge hatte eine Senkung auf 0,75 Prozent empfohlen, der Versicherungsverband sogar auf 0,25 Prozent. Der Bundesratsentscheid überrascht nicht: Vergangenes Jahr betrugen die Erträge der Pensionskassen auf den Altersguthaben durchschnittlich 11 Prozent. Die Kassen mussten den Versicherten trotzdem nur 1 Prozent gutschreiben, der grosse Rest landete in den Reserven, die einen neuen Höchststand erreichten («Saldo» 14/2020).
Auch nach 58 versichert
Wer mit 58 Jahren die Stelle verliert, muss sein Altersguthaben nicht mehr auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Er kann neu bei seiner bisherigen Pensionskasse bleiben. Das ist von Vorteil: Denn die Verzinsung des Guthabens ist bei den Pensionskassen höher als bei Freizügigkeitskonten. Bei den Pensionskassen hat man beim Bezug des Ersparten zudem die Wahl zwischen Kapital und Rente. Beim Freizügigkeitskonto muss man das Kapital beziehen.
Steuern
Höhere Abzüge für die Säule 3a
Wer in die Säule 3a einzahlt, kann den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ab 2021 gelten neue Maximalbeträge: Versicherte mit Pensionskasse können 6883 Franken abziehen, für Versicherte ohne Pensionskasse gilt neu ein Maximalbetrag von 34 416 Franken.
Betreuung von Angehörigen
Drei Tage bezahlter Urlaub
Wer ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder den Lebenspartner betreut, erhält einen vom Arbeitgeber bezahlten Urlaub von maximal 3 Tagen pro Ereignis – und insgesamt höchstens 10 Tagen pro Jahr.
Radio- und Fernsehsteuer
Abgaben für Haushalte sinken
Privathaushalte zahlen neu 335 statt wie bisher 365 Franken. Für Alters- und Pflegeheime oder Studentenwohnheime sinkt die Gebühr von 730 auf 670 Franken. Bei Unternehmen wird die Abgabe weiterhin nach dem Jahresumsatz berechnet, die Umsatzkategorien wurden geändert. Folge: Viele mittelgrosse Unternehmen zahlen künftig mehr.
Zivilschutz
Schutzdienstpflicht verkürzt
Die Dienstpflicht beim Zivilschutz wird verkürzt. Neu müssen Schutzdienstpflichtige noch maximal 245 Tage Dienst leisten.
AHV und IV
Höhere Rente
Die minimale AHV- und IV-Rente steigt um 10 Franken auf 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente um 20 Franken auf 2390 Franken. Die maximale Altersrente für ein Ehepaar ist um 30 Franken höher. Sie beträgt 3585 Franken.
AHV/IV/EO
Höhere Mindestbeiträge
Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO steigen pro Jahr von 496 auf 503 Franken. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV erhöht sich von 950 auf 958 Franken.
Benzin
Preise steigen
Der Bundesrat erhöht die Steuersätze auf Benzin und Diesel um 3,7 Rappen pro Liter. Benzin und Diesel werden also nächstes Jahr mehr kosten.
Handelsregister
Tiefere Gebühren
Die Gebühren beim Handelsregister sinken um einen Drittel. Der Neueintrag einer Einzelfirma kostet neu statt 120 Franken nur noch 80 Franken. Bei einer AG oder einer GmbH fallen die Kosten von 600 auf 420 Franken. Wer eine Zeichnungsberechtigung eintragen, ändern oder löschen lässt, zahlt 20 statt wie bisher 30 Franken.
Werbeanrufe
Mehr Schutz vor Callcentern
Momentan macht sich ein Callcenter mit einem Werbeanruf nur strafbar, wenn es auf eine Telefonnummer anruft, die in einem Telefonbuch mit einem Sterneintrag «Wünscht keine Werbung» verzeichnet ist. Dieser Schutz gilt neu auch für Telefonnummern ohne Eintrag in einem Verzeichnis, also zum Beispiel für nicht eingetragene Handynummern. Weiter dürfen Callcenter ihre Rufnummer weder unterdrücken noch mit einer anderen Nummer verschleiern. Und Telecomfirmen müssen ihren Kunden neu einen Werbeanruffilter anbieten,
mit dem sich illegale Werbeanrufe blockieren lassen.
Hilflosenentschädigung
Höhere Entschädigungen
Wer als AHV- oder IV-Rentner wegen eines Gesundheitsschadens dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, erhält eine Hilflosenentschädigung. Neu erhält etwa ein AHV-Rentner mit schwerer Hilflosigkeit, der aber zu Hause lebt, pro Monat 956 statt wie bisher 948 Franken. Bei einem IV-Rentner in der gleichen Situation erhöht sich die Entschädigung von 1896 auf 1912 Franken.
Neue Regeln im Strassenverkehr
Ab 2021 gelten neue Regeln auf Autobahnen, Strassen, Trottoirs, Parkplätzen und Raststätten. Die wichtigsten Neuerungen:
Reissverschlussprinzip
Wenn auf der Autobahn oder einer doppelspurigen Autostrasse eine Spur abgebaut wird, müssen die Lenker die Fahrzeuge der abgebauten Spur abwechslungsweise einspuren lassen. Wer dieses Reissverschlussprinzip verletzt, kann mit 100 Franken gebüsst werden.
Rettungsgasse
Bei einem Stau auf der Autobahn oder einer Autostrasse mit zwei Fahrstreifen müssen Autofahrer zwischen der linken und rechten Spur und bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren eine Gasse für Rettungsfahrzeuge (Polizei, Sanität, Feuerwehr) frei lassen – ohne den Pannenstreifen zu belegen. Sonst droht eine Busse von 100 Franken.
Rechtsvorbeifahren
Auf Autobahnen und Autostrassen ist das Vorbeifahren rechts neu auch zulässig, wenn sich nur auf der linken oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Verboten bleibt das Rechtsüberholen mit Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und unmittelbarem Wiedereinschwenken. Die Busse dafür beträgt 250 Franken.
Velo auf Trottoir
Neu dürfen Kinder bis 12 Jahre – und nicht nur Kinder im Vorschulalter – mit dem Velo auf Trottoirs oder Fusswegen fahren, falls kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Fussgänger haben weiterhin Vortritt.
Rechtsabbiegen bei Rot
Velo- und Mofafahrer dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern das so signalisiert ist.
Parkieren mit Einparkhilfe
Autofahrer dürfen das Lenkrad nie loslassen. Neu gibts eine Ausnahme beim Parkieren: Verfügt das Auto über einen Parkierungsassistenten, darf der Fahrer die Hände vom Lenker nehmen oder sogar aussteigen, um dem «Assistenten» beim Parkieren zuzuschauen.
Parkgebühr für Zweiräder
Städte und Gemeinden können neu Parkgebühren für Motorräder, Mofas und E-Bikes mit einer Motorenleistung bis 45 km/h einführen. Wer die Gebühr nicht bezahlt, kann mit 20 Franken gebüsst werden.
Alkohol auf der Autobahn
Das Verbot für den Ausschank von Alkohol auf Raststätten wird aufgehoben.