Ich gebe es zu. Auf einer Schulreise kam es schon mal vor, dass wir eine Söiblüemli-Blüte wegkickten. Natürlich wies uns der Lehrer zurecht. Und natürlich fanden wir ihn doof. Inzwischen sage ich: Nicht der Lehrer war doof, die Fusstritte waren es.

Jugendliche von heute haben es einfacher. Auf solche Erkenntnisse müssen sie nicht selber kommen. Dafür gibt es die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH).

Während eines halben Jahrzehnts hat sie sich mit der Frage beschäftigt, was man mit Pflanzen tun darf und was nicht. Hat Studien in Auftrag gegeben, Experten befragt, im In- und Ausland. Herausgekommen ist der 24-seitige Bericht «Die Würde der Kreatur bei Pflanzen». Darin philosophieren die EKAH-Mitglieder über den «instrumentellen und relationalen Wert» von Pflanzen, über «dilemmatische Situationen», die «Geschöpflichkeit aller Lebewesen» und «sentientistische Positionen».

Und sie kommen zum Schluss: «Das Köpfen von Wildblumen am Wegrand ohne vernünftigen Grund» sei «moralisch unzulässig». Nun fragen wir uns: Ist es moralisch zulässig, dass im Berner Wankdorf an der Fussball-EM auf einem eigens verlegten Naturrasen herumgetrampelt wird? Wäre es nicht moralischer, wenn auf dem bereits vorhandenen Kunstrasen gespielt würde? Oder hat Plastik-Gras etwa auch eine Würde?