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«Aus technischen Gründen …»
Kürzlich beklagte sich eine Leserin beim K-Tipp über die Bernischen Kraftwerke (BKW). Die Leserin besitzt ein Einfamilienhaus. Seit Anfang Januar vermietet sie es. Dies teilte sie den BKW mit.
Trotzdem erhielt die Leserin eine Stromrechnung für die Zeit von Ende Juli bis Ende Januar. Deshalb bat sie die BKW, die Rechnung aufzuteilen: die ersten fünf Monate zu ihren Lasten, den letzten Monat zu Lasten der neuen Mieter. Das gehe nicht, antworteten die BKW. Die Leserin müsse das Geld selber bei den Mietern eintreiben.
Schliesslich zahlte die Leserin. Aber natürlich nur denjenigen Teil, den sie selber schuldete. Dennoch erhielt sie eine Mahnung für den Restbetrag. Daraufhin intervenierte der K-Tipp. Doch die BKW bleiben stur. Zwar gibt das Unternehmen zu, dass die Daten nicht richtig erfasst worden seien: «Dies stellt sich nun als bedauerlicher Fehler unsererseits heraus.»
Aber: «Aus technischen Gründen» könne die Rechnung nicht nachträglich aufgeteilt werden.
Seither frage ich mich unentwegt: Eine Firma, die «aus technischen Gründen» eine Rechnung nicht aufteilen kann – wie soll ein solches Unternehmen in der Lage sein, sein 42-jähriges AKW zu betreiben?
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